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Wir helfen Ihnen gerne bei Ihren Fragen

Schreiben Sie uns

Haben Sie Fragen zur österreichischen Vignette, zu Mautregelungen oder zu spezifischen Fahrzeugsituationen? Unser Team beantwortet Ihre Anfragen werktags innerhalb von 24 Stunden. Bitte beschreiben Sie Ihr Anliegen so detailliert wie möglich, damit wir Ihnen eine präzise Antwort geben können.

Häufige Anfragen

Bevor Sie uns kontaktieren, schauen Sie bitte in unseren FAQ-Bereich – viele Fragen werden dort bereits beantwortet. Besonders häufige Themen sind:

  • Vignettenpflicht für bestimmte Fahrzeugtypen (Wohnmobile, Motorräder, Anhänger)
  • Gültigkeitszeiträume und Kaufzeitpunkte
  • Sondermautstrecken und aktuelle Tarife
  • Übertragung der Klebevignette auf ein anderes Fahrzeug
  • Regelungen für ausländische Kennzeichen

Beschwerden und Einsprüche

Wenn Sie eine Ersatzmaut erhalten haben und Einspruch erheben möchten, wenden Sie sich direkt an die ASFINAG oder die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde. Wir können bei diesem Prozess informieren, aber keine rechtliche Vertretung übernehmen. Für rechtliche Beratung empfehlen wir, einen Rechtsanwalt oder den ÖAMTC/ARBÖ zu kontaktieren.

Einspruch gegen Ersatzmaut: Schriftlich an die ASFINAG AG, Rotenturmstraße 5–9, 1010 Wien. Frist: 4 Wochen ab Zustellung. Erforderliche Angaben: Aktenzeichen, Kennzeichen, Datum und Ort der Kontrolle, Begründung des Einspruchs.

Kontaktdaten

ASF Vignette Pass

Schönbrunner Straße 12, 1050 Wien

Tel: +43 1 345 6789

E-Mail: [email protected]


Öffnungszeiten:

Montag – Freitag: 08:00 – 18:00 Uhr

Samstag – Sonntag: Geschlossen


Reaktionszeit:

Werktags innerhalb von 24 Stunden